Mit Baukindergeld ins Wohnglück
Staatlicher Zuschuss für Familien
Für Familien mit Kindern rückt der Traum vom eigenen Haus jetzt näher: Der Staat fördert mit Baukindergeld das erste selbstgenutzte Wohneigentum. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine solide Baufinanzierung mit Zinsvorteil speziell für Familien an, die Baukindergeld nutzen.
Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergelds erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Hier der Servicelink:
Ihr/e Berater/-in der Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG hilft Ihnen bei Fragen gerne.
Die Eckdaten
- Förderung: maximal 12.000 Euro pro Kind1
- Rückwirkend gültig für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen2, die vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt wurden
- Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf 75.000 Euro3 nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.
- Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und im geschaffenen Wohneigentum wohnen.
Mit Top-Zinsvorteil finanzieren
Familien, die Anspruch auf Baukindergeld haben, finanzieren ihre ersten eigenen vier Wände jetzt besonders günstig, z. B. mit dem Familienangebot von Schwäbisch Hall.
1. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen; bei Berechtigung.
2. Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
3. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.